Miteinander gestalten, gemeinsam handeln
Wir stellen uns den gemeinsamen Herausforderungen unserer Zukunft und wirken an Lösungen mit, die eine nachhaltige, sozial verträgliche, klimaschonende und gerechte Entwicklung unserer Stadt ermöglichen. Maßgeblich dafür ist die Beteiligung aller Flensburger*innen auf Augenhöhe!
Wer wird gewählt?
Flensburg ist in 22 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis gibt es Direktkandidat*innen der Parteien und Wählergemeinschaften. Aus jedem Wahlkreis kommt die Person in den Stadtrat, die eine einfache Mehrheit erzielt. 21 weitere Ratspersonen kommen über die Listen in den Stadtrat. Dies geschieht über eine Berechnungsformel.
Die Kandidat*innen von BüsoS
Direktkandidat*innen in den Wahlkreisen
- Dana Paulsen
- Sabine Scholl
- Timo Essner
- Philipp Austermann
- Jürgen Kock
- Nadja Flachmann
- Jan Hinrich Haacke
- Matthias Gramm
- Matthias Callsen
- Hanna Kalkutschke
- Martina Nowak
- Roald Christesen
- Elke Mark
- Birte Lohmann
- Sylva Brit Jürgensen
- Gabi Ritter
- Rüdiger Strauchmann
- Aurelius Wendelken
- Ursula Thomsen-Marwitz
- Lea Niedrich
- Alfred Pietza
- Robert Jürgensen
Listekandidat*innen
- Gabi Ritter
- Philipp Austermann
- Ursula Thomsen-Marwitz
- Roald Christesen
- Birte Lohmann
- Aurelius Wendelken
- Lea Niedrich
- Matthias Gramm
- Dana Paulsen
- Jan Hinrich Haacke
- Sabine Scholl
- Jadwiga Sommer
- Rüdiger Strauchmann.
Wissenswertes zur Kommunalwahl in Flensburg
Wählen ist nicht schwer, aber wie funktioniert die Wahl? Welche Regeln gibt es?
Wir versuchen es hier zu erklären. Diese Infoseite soll einen Einstieg bieten, kann aber weder verbindlich noch vollständig sein.
Alle fünf Jahre werden die Kommunalvertretungen in den Gemeinden und Kommunen gewählt. In Flensburg ist dies die Ratsversammlung, die aus 43 gewählten Vertreter*innen besteht.
22 der Ratsmitglieder werden direkt über die einfache Mehrheit in den Wahlkreisen gewählt. Flensburg ist daher in 22 Wahlkreise aufgeteilt. Die restlichen 21 Mitglieder werden über die erreichenten Gesamtstimmen auf die Parteien und Wählergemeinschaften aufgeteil. Jede Partei oder Wählergemeinschaft hat hierfür eine sogenannte Liste aufgestellt, also die Reihenfolge, in denen die Listenkandidatinnen in die Ratsversammlung aufgenommen werden.
Die Wahlen werden geregelt durch Gesetzte. Zum einen durch das Grundgesetzt und zum anderen in Landesgesetzen. In Schleswig Holstein sind dies
- das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG [ Online lesen… ]
- das Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO [ Online lesen… ]
Weitere Informationen:
Auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein
Die Stadt Flensburg informiert auf einer eigenen Seite zu Wahlen und Abstimmungen:
Wahlen und Abstimmungen bei www.flensburg.de
Wahltag ist der
14. Mai 2023
FAKTEN
Wahl am 14.5.2023
Wahl alle fünf Jahre
Die Ratsversammlung besteht aus 43 Mitgliedern
Davon sind 22 direkt über die Wahlkreise gewählt
Und 21 über die Listen der Partien bzw. Wählergemeinschaften
Den Vorsitz übernimmt der/die gewählte Stadtpräsident*in
Wer tritt an?
Zur Wahl antreten können Parteien, Wählergemeinschaften und unter bestimmten Vorraussetzungen auch Einzelpersonen.
Und wer kommt rein?
Die Stimmzettel werden ausgezählt und nach dem sogenannten Höchstzahlenschema ergeben sich die Direktmandate und die Listenmandate. 22 Direktkandidierende somit über die Stimmenmehrheit in den Wahlkreisen und 21 Listenkandidierende nach dem Höchstzahlenschema.
Das Verfahren wird hier beschieben
https://de.wikipedia.org/wiki/Sainte-Laguë-Verfahren
Grafik: Die aktuelle Sitzverteilung der Flensburger Ratsversammlung, Stand Februar 2023.